Lohngleichheit
Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Lohngleichheit stellt die Migros mit System sicher. Sie hat bereits Jahre vor Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes mit M-FEE das System der GFO (www.gfo.ch) umgesetzt, das Lohngleichheit umfassend garantiert und heute von vielen Unternehmen, Kantonen und Städten angewandt wird (u.a. Swisscom, Post, SBB, SUVA, ETH Zürich, Kantone BS, LU, VD, NE, Stadt Zürich und Lausanne).
Es basiert auf einer analytischen Arbeitsbewertung, bei der die Funktionen aufgrund allgemein anerkannter Kompetenzkriterien bewertet werden. Die Funktionswerte fliessen unmittelbar in die Festlegung der Funktions- und Lohnstufen ein. Das Kompetenzmodell führt zu einer rein kompetenzbasierten, funktionsorientierten Entlöhnung, für die weder Beruf noch Geschlecht, sondern allein die entsprechend bewertete Funktion massgebend ist. Die Methode erfasst über den Funktionslohn hinaus auch erfahrungs- und leistungsabhängige Lohnbestandteile. Deshalb wird in der Migros das Prinzip „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“, auf den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Funktionen, Leistungen und Erfahrungen“ ausgeweitet. Die Migros hat damit einmal mehr eine Pionierrolle wahrgenommen, was sich im wahrsten Sinne des Wortes für die Frauen auszahlt.
Dass Lohngleichheit in der Migros nicht nur ein Thema ist, sondern System hat, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Beurteilung der Arbeitsplatzqualität in der Migros ebenfalls positiv benotet. Für sie ist es ein wichtiges, aber unspektakuläres Thema, weil systematische Lohngleichheit in der Migros nichts Neues ist.
