Feiertage
Feiertage sollen den Mitarbeitenden erlauben, einen bestimmten Anlass festlich oder besinnlich zu begehen. Wenn an einem gesetzlichen Feiertag nicht gearbeitet werden darf und die Mitarbeitenden deswegen einen Verdienstausfall erleiden würden, wäre dies stossend und ungerecht. Obwohl von Bundesrechts wegen nur für den 1. August als Nationalfeiertag eine Lohnzahlungspflicht besteht, kommen die Mitarbeitenden in der Migros – zusätzlich zu ihren Ferien – deshalb in den Genuss von mindestens 9 bezahlten Feiertagen.
