Krankentaggeldversicherung
Die Kollektiv-Krankentaggeldversichrung garantiert allen Mitarbeitenden, unabhängig vom Dienstalter, ab dem 1. Arbeitstag während 730 Tagen durchgehend den vollen Lohn. Damit werden die Mitarbeitenden bei Krankheit vollständig vor Einkommensausfällen geschützt und optimale Bedingungen für eine erfolgreiche Reintregation am Arbeitsplatz geschaffen. Dadurch, dass in dieser Versicherungslösung das Dienstalter für die Dauer und Höhe der Leistungen keine Rolle mehr spielt, werden vor allem Frauen mit Kindern und Wiedereinsteigerinnen besser gestellt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht den Mitarbeitenden während 90 Tagen ein Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeldversicherung zu, die ihnen die uneingeschränkte Weiterführung des Versicherungsschutzes im bisherigen Umfang garantiert. Besteht beim Austritt aus dem Arbeitsverhältnis eine Arbeitsunfähigkeit, kommen die Mitarbeitenden bis maximal 6 Monate in den Genuss einer Nachdeckung zulasten der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung. Damit müssen sie während der Dauer der Nachdeckung nicht in die Einzel-Taggeldversicherung übertreten, womit sie während dieser Dauer von der Prämienzahlung an eine solche Einzel-Taggeldversicherung befreit sind. Sie dürfen damit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus auf die solidarische Finanzierung des Versicherungsschutzes in der Migros zählen.
