Richtarbeitszeit
Mit der im Migros-L-GAV seit 1. Januar 2003 vorgesehenen Richtarbeitszeit (RAZ) wurden alle prekären Formen der Arbeit auf Abruf abgelöst. An deren Stelle ist eine flexible Jahresarbeitszeit im Monats- oder Stundenlohn getreten, bei der im Umfang von 80 % der vereinbarten Richtarbeitszeit Beschäftigung und Einkommen vorbehaltlos garantiert werden. Die Leistung von Bereitschaftsdienst wird bereits bei der Lohnfestsetzung berücksichtigt und der Monats- oder Stundenlohn entsprechend erhöht. Die Disponibilität, insbesondere Einschränkungen durch familiäre oder soziale Verpflichtungen, werden vorweg abgeklärt, so dass der Arbeitseinsatz darauf abgestimmt werden kann. Die RAZ hat als innovatives Arbeitszeitmodell des Migros-L-GAV deshalb aus gutem Grund Beachtung in der Politik und bei Arbeitnehmerorganisationen gefunden.
