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13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn ist in der Migros schon lange Realität. Der Anspruch auf den vollen 13. Monatslohn besteht ab dem 1. Arbeitstag und ist nicht von einer bestimmten Anstellungsdauer abhängig. Wenn ein Arbeitsverhältnis während des Jahres beginnt oder endigt, ist er anteilsmässig geschuldet.