Deutsch  |  Français

Lohnfestsetzung

Das Mitarbeiter-Führungs-Entwicklungs-Entlöhnungssystem (M-FEE) garantiert nicht nur die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Funktionen, Leistungen und Erfahrungen“ hat ganz allgemein Geltung. Das ist ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt für die Lohnzufriedenheit. Denn die Mitarbeitenden erwarten eine funktions- und leistungsgerechte Entlöhnung. Sie wollen bei der Lohnfestsetzung und den Lohnanpassungen die Funktions-, Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit gewährleistet sehen. Das HR-Barometer 2008 hat eindrücklich bestätigt, dass dies für die Beschäftigten landesweit, in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz von grundlegender Bedeutung ist. Mit dem Grundsatzentscheid im Migros-L-GAV, dass Lohnfestsetzungen und Lohnanpassungen systematisch unter Berücksichtigung von Funktion und Leistung erfolgen, tragen die Migros und ihre Sozial- und Vertragspartner diesem Bedürfnis der Mitarbeitenden nach Lohngerechtigkeit gezielt und verbindlich Rechnung.