Mindestlohn für Ungelernte
Der Bruttomindestlohn für Ungelernte, d.h. zwanzigjährige, vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende ohne Berufsausbildung, beträgt seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich CHF 3‘700.-. Er kann regional unterschiedlich sein. Dieser Bruttomindestlohn wird 13mal ausgerichtet, was auf der Basis eines Jahres bzw. von 12 Monaten einen monatlichen Bruttomindestlohn von CHF 4‘000.- ergibt. Migros, die mit ihren Unternehmen landesweit tätig ist, hat damit einen Schritt vollzogen, der schweizweit Signalwirkung hat. Denn ein solcher Mindestlohn für Personen ohne jegliche Berufsausbildung hat nicht nur arbeitsmarkt-, sondern auch sozial- und gesellschaftspolitische Bedeutung.
