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Migros Landes-Gesamtarbeitsvertrag

Der Migros-Landes-Gesamtarbeitsvertrag für die Jahre 2011 bis 2014

Am 1. Januar 2011 tritt der neue Landes-Gesamtarbeitsvertrag der Migros-Gruppe für die Jahre 2011 bis 2014 in Kraft. Die Migros, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Unternehmen und ihr Landes-Gesamtarbeitsvertrag - diese Erfolgsgeschichte findet auch im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ihre Fortsetzung.

Der Migros-L-GAV, der seit 1983 für fortschrittliche, vorbildliche und verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen steht und der zu den besten Gesamtarbeitsverträgen in der Schweiz zählt, ist dafür gut gerüstet. Er ist in den letzten Jahren mit grosser Dynamik weiterentwickelt, ausgebaut und an neue Bedürfnisse und Verhältnisse angepasst worden. Die Ausbauschritte, die auf den 1. Januar 2003, den 1. Juli 2005, den 1. Januar 2007, den 1. Juli 2008 und den 1. Januar 2009 erfolgt sind, sind Meilensteine auf diesem Weg. Der Umstand, dass heute jährlich über 600 Mio. Franken für den Migros-L-GAV aufgewendet werden, zeigt eindrücklich, welche Investitionen getätigt wurden, damit die Arbeitsbedingungen im Migros-L-GAV auch in Zukunft wegweisend sind.

So gerüstet konnte der Migros-L-GAV für die Jahre 2011 bis 2014 auf Basis des geltenden Gesamtarbeitsvertrages abgeschlossen und dieser damit unverändert erneuert werden. Trotz Wirtschaftskrise und grossen wirtschaftlichen Herausforderungen bleiben damit alle Leistungen und Errungenschaften des Migros-L-GAV weiterhin und auf Jahre hinaus uneingeschränkt garantiert.

Der Migros-L-GAV setzt mit seinen Standards, Leistungen und Errungenschaften - die das Ergebnis einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und eines stetigen Ausbaus der Arbeitsbedingungen in der Migros sind - landesweit eine Agenda und Massstäbe, die im Arbeits-Leben von zentraler Bedeutung und für eine hohe und nachhaltige Arbeitsplatzqualität entscheidend sind. Und das weit über den genossenschaftlichen Detailhandel hinaus. Denn der Migros-L-GAV hat für alle rund 50 Unternehmen der Migros, die in 29 verschiedenen Branchen tätig sind, Geltung. Er gilt beispielsweise auch für alle Migros-Unternehmen in der Nahrungsmittelindustrie, in der Erwachsenenbildung in den Klubschulen Migros, in den Logistikunternehmen, den Gastrobetrieben oder in Dienstleistungsunternehmen wie der Migrosbank.

Der Wegweiser zum Migros-L-GAV für die Jahre 2001 bis 2014 zeigt auf, an was sich die Migros messen lässt – und an was sich jeder Vergleich mit dem Migros-L-GAV insgesamt messen lassen muss.  (Wegweiser als PDF)

Landes-Gesamtarbeitsvertrag der Migros im Überblick

Der Migros-L-GAV als Schrittmacher – Ausbauschritte und Meilensteine in der Entwicklung des Migros-L-GAV

Der Migros-L-GAV war stets ein echter Schrittmacher. Einige Beispiele: Der Mutterschaftsurlaub war im L-GAV bereits 1987 – also fast 20 Jahre bevor in der Schweiz die Mutterschaftsversicherung eingeführt wurde – Realität. 1991 wurden mit der 6. und 7. Ferienwoche und der Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau weitere Meilensteine gesetzt. Das Gleichstellungsgesetz, mit dem auf eidgenössischer Ebene die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann verankert wurde, trat erst Jahre danach, nämlich am 1. Juli 1996 in Kraft. Ebenfalls im Jahr 1991 erhielt die Migros den Hay-Preis für gute Personalpolitik, was unter anderem mit dem hervorragenden Gesamtarbeitsvertrag, der ebenso hervorragenden Pensionskasse, dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitenden in der Unternehmensführung und der Mitarbeiterpartizipation am finanziellen Unternehmenserfolg begründet wurde.

1994 wurde im L-GAV die Grundlage für die Einführung und Umsetzung familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle geschaffen. 1999 wurden Lohnverhandlungen auch auf Unternehmensebene eingeführt und damit der Einfluss der Mitarbeitenden und ihrer Vertretung auf die Lohnanpassungen verstärkt. 2002 ging die Migros für die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben voran und bewies, dass Gesamtarbeitsverträge nicht Männersache, sondern vor allem Frauensache sind: Teilzeitarbeit (vor allem weiblich) und Vollzeitarbeit (vor allem männlich) wurde einander gleichgestellt und damit Tausende zusätzlicher Mitarbeiterinnen dem Migros-L-GAV mit all seinen Leistungen und Ansprüchen unterstellt.

Mit den Ausbauschritten, die auf den 1. Januar 2003, den 1. Juli 2005, den 1. Januar 2007, den 1. Juli 2008 und den 1. Januar 2009 – also in einem Zeitraum von nur 7 Jahren – realisiert worden sind, wurden weitere wegweisende Meilensteine gesetzt:

Ausbau des Migros-L-GAV auf den 1.1.2003
Im Migros-L-GAV 2003-2006 wurde erstmals in der Schweiz in einem GAV die konsequente und vollständige Gleichstellung von Voll- und Teilzeitbeschäftigen festgeschrieben. Mit der sog. Vollunterstellung wurden alle Leistungen und Ansprüche auf einen Schlag auf mehrere Tausende Mitarbeitende erweitert. Erstmalig wurde in einem GAV auch die Lohngleichheit zwischen Vollzeit- (Männer) und Teilzeitbeschäftigten (Frauen) bei Überstundenarbeit garantiert, womit die überwiegend weiblichen Teilzeitbeschäftigten zusätzliche Lohnansprüche erhielten. Mit der Richtarbeitszeit (RAZ) als flexibler Jahresarbeitszeit mit Einkommens- und Beschäftigungsgarantie wurde ein neues, innovatives Arbeitszeitmodell geschaffen, mit dem die prekären Formen der Arbeit auf Abruf abgelöst wurden. Die Gratifikation wurde durch den 13. Monatslohn für alle Mitarbeitenden abgelöst und die Lohnbasis für alle um 8.33 % erweitert.
 

Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde der Mutterschaftsurlaub verlängert, für eine partnerschaftliche Organisation der Familien- und Erwerbsarbeit zwischen Mann und Frau der Elternschaftsurlaub auf die Väter erweitert. Mit dem Ausbau der Mitentscheidungs- und Mitwirkungsrechte und ihrer Ausdehnung auf weitere Bereiche in der Unternehmens- und Personalpolitik wurde die bereits Jahrzehnte vor Inkrafttreten des Mitwirkungsgesetzes in der Migros eingeführte soziale und funktionale Partizipation der internen Sozialpartner zeitgemäss weiterentwickelt.
 

Ausbau des Migros-L-GAV auf den 1.7.2005
Noch während der Laufzeit des Migros-L-GAV 2003-2006 wurde der Mutterschaftsurlaub auf bis zu 18 Wochen bei vollem Lohn verlängert und für alle Mütter garantiert. Denn von den Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung wurden viele Frauen mit kurzer oder unterbrochener Erwerbskarriere ausgeschlossen, weil sie die beschäftigungs- und versiche-rungsmässigen Voraussetzungen dafür nicht erfüllen konnten. Vor dem Migros-L-GAV jedoch wurde alle Mütter gleichgestellt.
  Migros L-GAV 2003-2006 Anpassungen per 1.7.2005

Im Zuge der Armeereform (Armee XXI) wurde zudem allen Mitarbeitenden mit Kindern bei Militär-, Schutz- und Zivildienst zeitlich unbeschränkt der volle Lohn garantiert, damit sie uneingeschränkt ihren familiären Verpflichtungen nachkommen können und durch die limitierten EO-Leistungen nicht in wirtschaftliche Bedrängnis geraten. Durch alle diese Massnahmen wurde der familienpolitische Anspruch des Migros-L-GAV in allen Lebenslagen konsequent umgesetzt und die soziale Sicherheit für Mitarbeitende mit Kindern über das Recht gestellt, den Migros-L-GAV 2003-2006 noch bis zum 31.12.2006 unverändert beizubehalten.

Ausbau des Migros-L-GAV auf den 1.1.2007
Nachdem schon auf den 1. Juli 2005 der Mutterschaftsurlaub generell auf bis zu 18 Wochen bei vollem Lohn erweitert worden war, wurden bereits auf den 1.1.2007 mit einem Vaterschaftsurlaub von insgesamt 4 Wochen, einer vollständigen Arbeitsplatzgarantie beim Schwangerschaftsurlaub, einem Anspruch auf Wieder-anstellung in einer gleichen Funktion, zum gleichen Lohn und im gleichen Beschäftigungsgrad nach dem Elternschafts-urlaub von 12 Monaten für Mütter und Väter weitere wichtige Akzente für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzt. Patchwork-Familien und gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden im Zuge des gesellschaftlichen Wandels zu neuen Familien- und Lebensformen den traditionellen Familien- und Lebensformen gleichgestellt. Mit einer
 
neu konzipierten Krankentaggeldversicherung wurde allen Mitarbeitenden bei Krankheit ab dem 1. Arbeitstag während 2 Jahren durch-gehend der volle Lohn garantiert. Dadurch sind die Mitarbeitenden bei Krankheit vollständig vor Einkommensausfällen geschützt und optimale Bedingunen für eine erfolgreiche Reintregation am Arbeitsplatz geschaffen. Durch den Verzicht auf jede dienstaltersabhängige Staffelung von Dauer und Höhe der Leistungen wurden vor allem Frauen mit Kindern und Wiederein-steigerinnen besser gestellt.  


Mit dem Migros-L-GAV 2007-2010 hat Migros als erstes Unternehmen den Gesundheitsschutz auf die Prävention sog. arbeitsassoziierten Krankheiten – Krankheiten, die durch ein Zusammenwirken von persönlichen und beruflichen Faktoren bedingt sind – erstreckt und damit ein wichtiges politisches Signal gesetzt. Denn sie gelten weder als Berufskrankheiten, sind also von der Unfallversicherung nicht gedeckt, noch werden sie von den Krankentaggeldversicherern ohne weiteres als Gesundheitsschädigungen anerkannt, die zu Taggeldleistungen berechtigen. Trotzdem hat der Bundesgesetzgeber es bis heute abgelehnt, für diese in der Arbeitswelt zunehmend dominanten Erkrankungen ein tragfähiges rechtliches und soziales Dispositiv zu schaffen. Migros hat damit auch eine Schrittmacherfunktion gegenüber dem Gesetzgeber übernommen und ein deutliches Signal gesetzt, wo politisch verantwortungsvolles Handeln dringend geboten ist.
Im Migros-L-GAV wurde schliesslich auch verankert, was die Mitarbeitenden bei betrieblichen Umstrukturierungen erwarten dürfen: Eine ausgebaute Sozialplanung und ein aktives Mobilitätsmanagement für eine neue berufliche Perspektive. Das verlangt Massnahmen, die finanziell weit über jede andere Sozialplanung und jede Abfindungszahlung hinausgehen. Sie bringen die Mitarbeitenden in der Arbeits- und Berufswelt jedoch weiter. Damit wurde ein klarer Standard dafür gesetzt, was unter dem Titel sozialer Verantwortung den Mitarbeitenden bei betrieblichen Umstrukturierungen geschuldet ist.

Umbau des Migros-L-GAV auf den 1.7.2008
Der Migros-L-GAV, ursprünglich allein für das Verkaufspersonal gedacht, gilt heute für fast 50 Unternehmen, die in 29 Branchen tätig sind. Vom Verkauf über die Logistik, die Gastronomie, die Erwachsenenbildung, die Freizeitanlagen, die Nahrungsmittel-, Getränke- und Kosmetikindustrie bis hin zur Bank und zu Reise-, Medien-, Verpackungs- und Mineralölunternehmen – der L-GAV deckt alles mit einer Regelung ab. Unterschiedslos. Ausserhalb der Migros werden Gesamtarbeitsverträge in der Regel pro Branche (Branchenvertrag) oder sogar pro Unternehmen (Firmenvertrag) abgeschlossen. So betrachtet, ersetzt der L-GAV mindestens 29 Gesamtarbeitsverträge.

Diese Einheitsregelung im Migros-L-GAV wurde der Realität nur noch bedingt gerecht. Denn die einzelnen Unternehmen und Branchen müssen sich auf unterschiedlichen Märkten und gegenüber Konkurrenten behaupten, die vielfach keine Gesamtarbeits-verträge haben oder dann solche mit Arbeitsbedingungen, die bei weitem nicht an diejenigen des Migros-L-GAV, für den die Migros jährlich über 600 Mio. Franken aufwendet, heranreichen. Die Arbeitskosten bei der Migros sind deshalb um ein Vielfaches höher als bei den Konkurrenten, was eine Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze in den Migros-Unternehmen darstellt.  

Um dem zu begegnen ohne die Geltung des Migros-L-GAV für die besonders exponierten Branchen in der Migros in Frage zu stellen, wurden mit den Sozialpartnern Branchenlösungen vereinbart. Nach dem Prinzip, dass gute Arbeitsbedingungen, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Arbeitsplätze Hand in Hand gehen müssen, wurde für 10 % der Migros-Mitarbeitenden in den Branchen Logistik, Gastronomie, Fleisch und Freizeit die Arbeitszeit per 1.7.2008 auf durchschnittlich 43 Stunden verlängert. Diese Verlängerung wurde mit Lohnerhöhungen von bis zu 6 % innerhalb eines Jahres ausgeglichen. Im Übrigen und darüber hinaus blieben den betroffenen Mitarbeitenden sämtliche Leistungen des Migros-L-GAV erhalten. Während andernorts auf Gesamtarbeitsverträge verzichtet, Unternehmensteile ausgelagert, Arbeitsbedingungen nivelliert und Arbeitsplätze abgebaut wurden, wurde in der Migros damit ein ganz anderer Weg gewählt: Die Arbeitszeit wurde mit Augenmass angepasst, ein weitgehender Lohnausgleich gewährt, der Migros-L-GAV für alle Mit-arbeitenden aufrechterhalten und die Produktivitätsverbesserungen zur Sicherung der Arbeitsplätze genutzt. Die Migros-Mitarbeitenden haben diese Lösung für ihre Branchen denn auch immer unterstützt.

Ausbau des Migros-L-GAV auf den 1.1.2009
Auf den 1. Januar 2009 wurde im Rahmen des Migros-L-GAV die Mindestlohnpolitik neu akzentuiert. Mit der Festlegung von durchschnittlichen Bruttomindestlöhnen für Mitarbeitende mit Berufsausbildung von CHF 4‘100.- bei vierjähriger, CHF 3‘900.- bei dreijähriger und CHF 3‘800.- bei zweijähriger Grundbildung wurde durch die Migros, die mit 3‘264 Lernenden die grösste private Ausbildnerin in der Schweiz ist, ihr Engagement für die Berufslehre unterstrichen.
  Mindestlohnpolitik der Migros per 1.1.2009

Eine Berufsausbildung soll sich in jedem Fall lohnen und auszahlen. Das gilt insbesondere für die zweijährige Attestlehre für schulisch schwächere Jugendliche, für die die Migros 20 % ihrer Ausbildungsplätze vorbehält. Lohnpolitik und Berufsbildungspolitik gehen damit Hand in Hand. Der Bruttomindestlohn für Ungelernte, d.h. zwanzigjährige, vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende ohne Berufsausbildung, beträgt seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich CHF 3‘700.-. Er kann regional unterschiedlich sein.Dieser Bruttomindestlohn wird 13mal ausgerichtet, was auf der Basis eines Jahres bzw. von 12 Monaten einen monatlichen Bruttomindestlohn von CHF 4‘000.- ergibt.

Zusammen mit der Anpassung der Effektivlöhne um durchschnittlich 3 % wurde dadurch die Lohnsumme der Migros im Jahr 2009 um 130 Mio. Franken erhöht. Diese Lohnanpassungen haben sich nahtlos in ein kontinuierliches, nominales und reales Wachstum der Effektivlöhne in der Migros eingereiht. In den Jahren 2001-2009 wurden die Löhne in der Migros nominell um 20.55 % und real um 10.65 % erhöht, womit die Lohnsumme um über 700 Mio. anstieg.  

Der Vergleich mit der Nominal- und Reallohnentwicklung, wie sie vom BFS bis 2008 ausgewiesen wird, zeigt, dass die Lohnentwicklung in der Migros in allen Jahren die Gesamtheit aller Wirtschaftszweige übertroffen hat.

Die Effektivlöhne, d.h. die Löhne, die die Mitarbeitenden tatsächlich erhalten, liegen denn auch bei über 98 % der Migros-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter über dem Mindestlohn. Der Mindestlohn gelangt als Anfangs- und Einstiegslohn bei weniger als 2 % der Mitarbeitenden zur Ausrichtung. Für die Mitarbeitende in der Migros ist daher nicht der Mindest-, sondern der Effektivlohn das Kernthema. Die Bedeutung, die dem Mindestlohn politisch zugeschrieben wird, findet in der praktischen Lohnpolitik der Migros keine Entsprechung.