Mutterschaftsurlaub
Nach der Niederkunft kommen alle Mütter in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubes von 16 bis 18 Wochen bei vollem Lohn. Muss ein Neugeborenes nach der Geburt längere Zeit im Spital bleiben oder musste es wieder ins Spital, macht es der L-GAV möglich, dass der Mutterschaftsurlaub über 20 Wochen dauern kann.
