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Sozialpartnerschaft

Die Migros ist einer mehrstufigen, pluralistischen Sozialpartnerschaft verpflichtet

Die Migros ist seit rund drei Jahrzehnten einer mehrstufigen, pluralistischen Sozialpartnerschaft verpflichtet, die auf der Zusammenarbeit und Beteiligung von externen Arbeitnehmerverbänden am Migros-L-GAV und einer ausgebauten internen Sozialpartnerschaft beruht, die direkt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migros bzw. den von ihnen demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertretern ausgeht. Diese reicht von der Mitentscheidung und Mitwirkung der Landeskommission der Migros-Gruppe und der Personalkommissionen auf Unternehmensebene bis hin zur Unternehmens-mitbestimmung der Mitarbeitervertreter in den Verwaltungsräten der Migros-Unternehmen, die als vollwertige Verwaltungsräte direkt Einfluss auf die unternehmens- und personal-politischen Weichenstellungen nehmen können.

Das Konzept der mehrstufigen, pluralistischen Sozialpartnerschaft ist universell, umfassend und wirksam. Es garantiert über den Migros-L-GAV hinaus überall und auf allen Ebenen der Migros eine umfassende Teilhabe der Mitarbeitenden bzw. ihrer Vertretungen.

Externe Sozialpartnerschaft
Der Kaufmännische Verband der Schweiz und der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz sind als sog. externe Arbeitnehmerverbände bzw. externe Sozialpartner am Migros-L-GAV beteiligt. Die Zusammenarbeit mit diesen Verbänden findet über und im Rahmen des Migros-L-GAV statt.

Interne Sozialpartnerschaft
Die interne Sozialpartnerschaft bildet eine tragende und historisch starke Säule der Sozialpartnerschaft in der Migros. Sie hat ihre Wurzeln in der sozialen und funktionalen Partizipation, die in den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts in der Migros zur Gewährleistung einer umfassenden und durchgehenden Mitentscheidung und Mitwirkung der Mitarbeitenden eingeführt wurde. Sie wurde seitdem fortlaufend weiter entwickelt.

Denn echte Sozialpartnerschaft muss grundsätzlich und wesentlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst ausgehen. Sie muss für sie und durch sie gelebt werden. Das ist das Wesen der internen Sozialpartnerschaft.

Dafür steht die Unternehmensmitbestimmung, die die Migros seit 30 Jahres als einziges Unternehmen kennt: Gewählte Mitarbeiter-Vertreter bestimmen auf oberster Ebene als vollwertige Verwaltungsräte in allen Fragen der Unternehmens- und Personalpolitik mit.

Dafür stehen die Personalkommissionen auf Unternehmensebene, die als interne bzw. betriebliche Sozialpartner mit ausgebauten Mitentscheidungs- und Mitwirkungsrechten auf Unternehmensebene die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen. Sie verfügen dafür über eine starke Position. Denn ihre Mitentscheidungs- und Mitwirkungsrechte sind ihnen durch die Mitwirkungsordnung, die Bestandteil des Migros-L-GAV bildet, verbindlich und unantastbar garantiert.

Und dafür steht die Landeskommission der Migros-Gruppe, deren Mitglieder von den 80‘000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt demokratisch gewählt sind und die deren Interessen auf der Ebene der Migros-Gruppe als Sozialpartner repräsentativ und kraftvoll vertritt. Sie ist namentlich an den periodischen Verhandlungen über die Erneuerung des Migros-L-GAV, an den jährlichen Lohnverhandlungen und an der gemeinsamen Durchführung des Migros-L-GAV durch die Paritätische Kommission beteiligt, wo sie mit den externen Sozialpartnern zusammenwirkt.