Gleichheit der Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit wird vorwiegend von Frauen geleistet. Vollzeitarbeit ist primär männlich, Teilzeitarbeit primär weiblich. Wenn Teilzeitarbeitende deshalb nicht genau die gleichen Rechte haben wie Vollzeitarbeitende, werden Frauen diskriminiert. Deshalb sind in der Migros Voll- und Teilzeitbeschäftigte vollständig gleichgestellt. Das gilt insbesondere für die Unterstellung unter den Migros-L-GAV und die Überstundenarbeit. Auch hier hat die Migros Vorbildfunktion. Denn auf politischer Ebene waren bislang alle Vorstösse vergeblich, eine solche Gleichstellung im Gesetz zu verankern.
