Berufliche Weiterbildung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Hinblick auf die bestmögliche Erfüllung ihrer betrieblichen Funktion und die Entwicklung der dafür notwendigen Kompetenzen ein Recht auf bezahlte berufliche Weiterbildung. Das heisst, dass das Unternehmen während der Weiterbildung den vollen Lohn entrichtet und die Kosten für die Weiterbildungsmassnahme übernimmt. Eine solche Weiterbildung ist nicht auf eine bestimmte Anzahl Tage beschränkt. Im Jahr 2009 haben die Migros-Unternehmen insgesamt über 35 Millionen Franken – Lohnzahlungen während der Weiterbildung und sonstige Absenzkosten nicht eingerechnet – in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert.
