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Interne Sozialpartnerschaft

Die Migros ist seit rund drei Jahrzehnten einer mehrstufigen, pluralistischen Sozialpartnerschaft verpflichtet, die auf der Zusammenarbeit und Beteiligung von externen Arbeitnehmerverbänden am Migros-L-GAV und einer ausgebauten internen Sozialpartnerschaft beruht. Denn echte Sozialpartnerschaft muss grundsätzlich und wesentlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst ausgehen. Sie muss für sie und durch sie gelebt werden. Das ist das Wesen der internen Sozialpartnerschaft.

Dafür steht die Unternehmensmitbestimmung, die die Migros seit 30 Jahres als einziges Unternehmen kennt: Gewählte Mitarbeiter-Vertreter bestimmen auf oberster Ebene als vollwertige Verwaltungsräte in allen Fragen der Unternehmens- und Personalpolitik mit. Dafür stehen die Personalkommissionen auf Unternehmensebene, die als interne bzw. betriebliche Sozialpartner mit ausgebauten Mitentscheidungs- und Mitwirkungsrechten auf Unternehmensebene die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen. Sie verfügen dafür über eine starke Position. Denn ihre Mitentscheidungs- und Mitwirkungsrechte sind ihnen durch die Mitwirkungsordnung, die Bestandteil des Migros-L-GAV bildet, verbindlich und unantastbar garantiert.

Und dafür steht die Landeskommission der Migros-Gruppe, deren Mitglieder von den 80‘000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt demokratisch gewählt sind und die deren Interessen auf der Ebene der Migros-Gruppe als Sozialpartner repräsentativ und kraftvoll vertritt