Mindestlohn
Mindestlohn für Ungelernte
Der Bruttomindestlohn für Ungelernte, d.h. zwanzigjährige, vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende ohne Berufsausbildung, beträgt seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich CHF 3‘700.-. Er kann regional unterschiedlich sein. Dieser Bruttomindestlohn wird 13mal ausgerichtet, was auf der Basis eines Jahres bzw. von 12 Monaten einen monatlichen Bruttomindestlohn von CHF 4‘000.- ergibt. Migros, die mit ihren Unternehmen landesweit tätig ist, hat damit einen Schritt vollzogen, der schweizweit Signalwirkung hat. Denn ein solcher Mindestlohn für Personen ohne jegliche Berufsausbildung hat nicht nur arbeitsmarkt-, sondern auch sozial- und gesellschaftspolitische Bedeutung.
Mindestlohn bei Berufsausbildung
Mit der Festlegung von durchschnittlichen Bruttomindestlöhnen für Mitarbeitende mit Berufsausbildung von CHF 4‘100.- bei vierjähriger, CHF 3‘900.- bei dreijähriger und CHF 3‘800.- bei zweijähriger Grundbildung unterstreicht die Migros, die mit 3‘264 Lernenden die grösste private Ausbildnerin in der Schweiz ist, ihr Engagement für die Berufslehre, für das ihr der Hans-Huber-Preis verliehen wurde. Eine Berufsausbildung soll sich in jedem Fall lohnen und auszahlen. Das gilt insbesondere für die zweijährige Attestlehre für schulisch schwächere Jugendliche, für die die Migros 20 % ihrer Ausbildungsplätze vorbehält. Lohnpolitik und Berufsbildungspolitik gehen damit Hand in Hand, was zeigt, dass es in der Lohnpolitik nicht einfach auf den kurzfristigen Effekt, sondern auf die langfristige Perspektive ankommen muss.
