Persönlichkeitsschutz
Der Migros-L-GAV bekennt sich zu einem umfassenden Schutz der Persönlichkeit der Mitarbeitenden im Arbeitsverhältnis, nämlich sowohl bezogen auf die einzelne Mitarbeiterin und den einzelnen Mitarbeitenden als auch bezogen auf Gruppen von Mitarbeitenden mit bestimmten Merkmalen, wie Geschlecht, Alter, Herkunft, Rasse, sexuelle Orientierung, soziale Stellung, Lebensform, Religion und Behinderung. Die Pflicht alle Mitarbeitenden gleich zu behandeln, das sog. Egalisierungsgebot, geht dabei Hand in Hand mit dem Diskriminierungsverbot, dass die Migros-Unternehmen verpflichtet, jede Diskriminierung von Personen oder Gruppen zu verhindern und zu beseitigen. Wie der Staat Grund- und Menschenrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu wahren hat, sollen im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden geschützt und gewahrt werden.
Im Zuge des gesellschaftlichen und politischen Wandels wurde der Persönlichkeitsschutz der Mitarbeitenden durch die Migros immer wieder vorausschauend und vorwegnehmend konkretisiert. Neben dem Datenschutz und dem Diskriminierungsschutz wurde sehr früh und umfassend die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Vorsorge- und Versicherungsschutz sowie in Bezug auf alle Leistungen und Ansprüche des Migros-L-GAV vollzogen und ein umfassendes Dispositiv zum Schutz bei Whistleblowing geschaffen.
