Unternehmensmitbestimmung
Die Unternehmensmitbestimmung, die die Migros seit 30 Jahren als einziges Unternehmen kennt, garantiert den Mitarbeitenden im Rahmen der internen Sozialpartnerschaft direkten Einfluss auf die Unternehmens- und Personalpolitik durch ihre Vertreter in den Verwaltungsräten der Migros-Unternehmen. Auch in der Verwaltung MGB, in der unternehmens- und personalpolitischen Weichen für die Migros-Gruppe gestellt werden, haben die Mitarbeitenden ein gewichtiges Wort mitzureden. Denn auch ihr gehören als vollwertige Verwaltungsräte mit allen Rechten und Pflichten zwei Mitarbeitervertreter an.
